AGB

Geltungsbereich/Angebot

Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“), regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Rabor und deren Kunden. Soweit von den Vertragsparteien keine Individuellen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die AGB für alle Geschäftsbeziehungen innerhalb der Schweiz, insbesondere für den Verkauf elektrischer Maschinen und Geräten sowie Handwerkzeug an den professionellen Handwerker/Endkunden. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Rabor Geschäftsbeziehungen pflegt.

Preise/Zahlungskonditionen

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Sämtliche von der Rabor publizierten Preise können jederzeit geändert bzw. angepasst werden. Verbindlich sind die bei der Auftragserfassung gültigen Preise. Die Preise auf Offerten sind während 30 Kalendertagen verbindlich und verstehen sich immer für den gesamten Bezug einer Anfrage. Telefonische Auskünfte haben Gültigkeit, nur sofern sie schriftlich bestätigt sind. Angegebene Preise sind netto und verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und ohne jeden Rabatt. Die Mehrwertsteuer wird jeweils auf der Rechnung ausgewiesen. Alle Preise werden ausschliesslich in CHF angegeben. (WIR-Anteil auf Anfrage.)

Die Rechnungen der Rabor sind mit Skonto von 2% innert 10 Tagen oder netto innert 30 Tagen ohne weiteres zur Zahlung fällig. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Die Rabor behält sich das Recht vor, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise nicht nach, ist die Rabor berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis die Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Die Rabor kann ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins von fünf Prozent verlangen sowie eine Pauschale für Umtriebsgebühren erheben.

Frachtkosten/Porto

Wir verzichten auf Verpackungskosten und Kleinmengenzuschlag.

DPD:

bis CHF 250.– Warenwert bis Gewicht 31 Kg CHF 9.– / Post-Priority + 2.–

ab CHF 251.– Warenwert bis Gewicht 31 Kg Franko Lieferung

Camion:

ab 31 Kg Gewicht werden die effektiven Transportkosten verrechnet.

Lieferfrist

Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwert zu betrachten. Die Angaben eines Liefertermins erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Die Rabor übernimmt keine Haftung für allfällige durch Lieferverzögerung entstandene Schäden oder Spesen. Sollte sich eine Lieferung über einen von der Rabor festgelegten Liefertermin hinaus verzögern, kann der Kunde von Aufträgen oder Rückständen zurücktreten, wenn schriftliche auf die Überschreitung des Liefertermins hingewiesen wird und eine angemessene Nachfrist zur Lieferung ungenutzt abgelaufen ist.

Lieferung/Prüfung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht Nutzen und Gefahr von der Rabor auf den Kunden über. Express-Zuschläge und Sonderleistungen betreffend Lieferung werden vom Kunden getragen. Der Kunde hat die ausgelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind der Rabor unmittelbar nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb einer Kalenderwoche nach Ablieferung, schriftlich zu melden. Allfällige Transportschäden sind unbedingt auf dem unterzeichnenden Lieferschein des Spediteurs bzw. DPD/Post zu vermerken und unverzüglich der Rabor zu melden. Versäumt der Kunde die Anzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

Eigentumsvorbehalt

Die Rabor ist berechtigt, das Eigentum der Ware im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der Rabor gelieferte Ware in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

Rücksendungen

Rücksendungen von Waren werden ausschliesslich nach vorheriger, schriftlicher Absprache akzeptiert. Eine Kopie der Orginal-Rechnung muss der Rücksendung beiliegen. Rücksendungen mit einem Warenwert unter CHF 20.–. sowie Ware mit einem Rechnungsdatum älter als 6 Monate, können nicht gutgeschrieben werden. Als Wiedereinlagerungs-Kosten werden in jedem Fall fünf Prozent des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht. Für beschädigte oder fehlende Orginalverpackungen werden in jedem Fall zusätzlich zehn Prozent des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht, da die Ware als gebraucht gilt. Sonderanfertigungen bzw. Waren die nicht – oder nicht mehr – im aktuellen Verkaufssortiment sind, können nicht zurück genommen werden. Die Rabor verpflichtet sich gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), diese Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Gewährleistung

Die Rabor verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in guter Qualität. Die Rabor gewährt auf Maschinen und Geräte 24 Monate Garantie ab Lieferdatum von der Rabor an den Kunden. Ein Garantieanspruch besteht ausschliesslich bei Vorweisung eines korrekt ausgefüllten Garantiescheins oder des ursprünglichen Verkaufs- beleg. Der Garantieanspruch bedingt, dass die Ware in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung korrekt verwendet und gepflegt wurde. Garantieleistungen werden durch uns kostenlos erbracht. Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden mit der Rücksendung der Ware und einer Beschreibung der Beanstandung. Der Stundenansatz für Reparaturen ausserhalb der Garantie beträgt CHF 100.–

Gewährleistung

Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile die einem gebrauchsbedingten oder sonstigem Verschleiss unterliegen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf unsachgemässe Handhabung, Überlastung usw. zurückzuführen sind. Keine Garantie gewährt die Rabor auf allfällige Zubehör-Teile, ebenso auf die damit ausgeführten Arbeiten. Defekte Maschinen oder Geräte werden nicht ersetzt, sondern fachgerecht repariert. Im Umfang der Garantieleistung besteht kein Anspruch auf Ersatz-Maschinen oder Geräte. Bei teilweise oder komplett zerlegten Maschinen oder Geräten entfällt die Garantie. Ebenfalls entfällt die Garantie bei Eingriffen durch Drittparteien die nicht von der Rabor autorisiert wurden. Sämtliche Transportkosten gehen bei Garantie- und Reparaturarbeiten zu Lasten des Kunden. Defekte oder Schäden an Maschinen oder Geräten werden gegen Kostenerstattung behoben, auf Wunsch gegen Kostenvoranschlag.

Haftung

Die Haftung für Ansprüche wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Folgeschaden, entgangenem Gewinn oder aus anderen Rechtsgründen irgendwelcher Art gegen die Rabor und ihren Hilfspersonal ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

Generell

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages als ungültig oder nicht durchführbar erweisen, wird nicht das ganze Vertragsverhältnis ungültig, sondern die betreffenden Bestimmungen sind sinngerecht durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzten, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Gesellschaft. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht. Soweit nicht diese AGB oder der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag vorgehen, kommen die schweizerischen Gesetze, insbesondere das OR zur Anwendung.

Geschäftsleitung der Rabor, Alberto Keller
Wagen/SG, November 2020